
Nikitas D. Aliprantis
Nikitas Aliprantis wurde 1941 in Sparta geboren. Er studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Athen und anschließend an der Fakultät für Wirtschafts- und Politikwissenschaften derselben Universität. Er absolvierte ein Postgraduiertenstudium am Institut für Höhere Europäische Studien in Straßburg und dann (1967-1970) an den Universitäten Köln und Tübingen. Er ist ein herausragender Doktorand der Universität Straßburg, wo er 1988 zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Seit 2000 ist er emeritierter Professor an derselben Universität. Dennoch bleibt er Mitglied des Sozialrechtslabors und betreut weiterhin Doktorarbeiten. 1982 wurde Nikitas Aliprantis zum Professor an der Demokrit-Universität Thrakien gewählt, wo er Arbeitsrecht (griechisches und internationales), Sozialversicherungsrecht und Rechtssoziologie lehrte. Auf seine Initiative hin wurde an dieser Universität das Labor für Vergleichendes und Europäisches Arbeitsrecht gegründet. Von 1996 bis 2008 war er als unabhängiger Experte tätig und Mitglied (stellvertretender Vorsitzender von 2001-2006) des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte des Europarats. In dieser Funktion nahm er an verschiedenen Missionen in europäischen Ländern teil, die darauf abzielten, Probleme im Zusammenhang mit der Nicht-Ratifizierung oder Nicht-Umsetzung (oder unvollständigen Umsetzung) von Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta zu lösen. Als unabhängiger Experte hat er auch an Forschungsausschüssen der Europäischen Union teilgenommen. Seit 2004 ist er Teil der deutsch-französischen Gruppe von Akademikern, die postgraduale Seminare in den Sozialwissenschaften in afrikanischen (subsaharischen) Ländern organisieren. Er ist Gründungsmitglied der Europäischen Akademie für Arbeitsrecht und Mitglied der griechischen und französischen Gesellschaften für Arbeitsrecht und Sozialversicherung, der Griechischen Gesellschaft für Völkerrecht, der Deutschen Gesellschaft für Rechts- und Sozialphilosophie, der Deutschen Gesellschaft für Rechtssoziologie, der Französischen Gesellschaft für Vergleichende Gesetzgebung und anderer. Er hat zahlreiche Studien zur hierarchischen Struktur des Rechts, zur soziologischen Untersuchung der Entwicklungen im Bereich der Tarifverhandlungen in westeuropäischen Ländern, zur empirischen Forschung des Phänomens der Heimarbeit und ihres Schutzgrades sowie allgemein zur theoretischen Soziologie und Rechtstheorie verfasst. Er hat auch Studien zu individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen sowie zu umfassenderen sozialen Rechten geschrieben.